2 O 128/17•Landgericht Essen, 2018-09-04, 2 O 128/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 2 O 128/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-04
Aktenzeichen: 2 O 128/17
ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:0904.2O128.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: §§ 437, 281 Abs. 1, 280 Abs. 1 u. 3 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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