Landgericht Essen, 2019-02-25, 6 O 296/18

6 O 296/18Kantonsgericht25.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 6 O 296/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-25

Aktenzeichen: 6 O 296/18

ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0225.6O296.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: Art. 1382 belgisches ZGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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