Landgericht Essen, 2019-03-01, 11 O 174/18

11 O 174/18Kantonsgericht01.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 11 O 174/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-01

Aktenzeichen: 11 O 174/18

ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0301.11O174.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Normen: §§ 7 Abs. 1, 17 StVG, 823 BGB iVm 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin bleibt es nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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