Landgericht Essen, 2019-04-11, 10 S 69/18

10 S 69/18Kantonsgericht11.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 10 S 69/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-11

Aktenzeichen: 10 S 69/18

ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0411.10S69.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Normen: § 688 BGB

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.03.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dorsten – 21 C 90/17 – abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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