10 S 69/18•Landgericht Essen, 2019-04-11, 10 S 69/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 10 S 69/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-11
Aktenzeichen: 10 S 69/18
ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0411.10S69.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Normen: § 688 BGB
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.03.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dorsten – 21 C 90/17 – abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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