27 KLs-71 Js 169/18-27/18•Landgericht Essen, 2019-06-12, 27 KLs-71 Js 169/18-27/18
Landgericht Essen, 2019-06-12, 27 KLs-71 Js 169/18-27/18
27 KLs-71 Js 169/18-27/18Kantonsgericht12.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 27 KLs-71 Js 169/18-27/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-12
Aktenzeichen: 27 KLs-71 Js 169/18-27/18
ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0612.27KLS71JS169.18.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: VII. Große Strafkammer
Normen: §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2, 33 BtMG; 27, 53, 54, 73 Abs. 1 StGB; 465 Abs. 1 StPO
Tenor
Der Angeklagte D wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht Fällen sowie wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Die Einziehung eines Betrages i. H. v. 58.200,00 € wird hinsichtlich des Angeklagten D angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens hat der Angeklagte zu tragen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 1 I, 3 I Nr. 1, 29a I Nr. 2, 33 BtMG; §§ 27, 53, 54, 73 I StGB; 465 I StPO
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