27 KLs-12 Js 2347/18-13/19•Landgericht Essen, 2019-06-25, 27 KLs-12 Js 2347/18-13/19
Landgericht Essen, 2019-06-25, 27 KLs-12 Js 2347/18-13/19
27 KLs-12 Js 2347/18-13/19Kantonsgericht25.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 27 KLs-12 Js 2347/18-13/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-25
Aktenzeichen: 27 KLs-12 Js 2347/18-13/19
ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0625.27KLS12JS2347.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: VII. Große Strafkammer
Normen: §§ 177 Abs. 1, 5 Nr. 1, 6 Nr. 1, 223 Abs. 1, 241 Abs. 1, 53 StGB
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und mit Bedrohung sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewendete Vorschriften:
§§ 177 I, V Nr. 1, VI Nr. 1, 223 I, 241 I, 53 StGB; §§ 465 I, 472 I StPO.
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