Landgericht Essen, 2019-06-26, 18 O 256/18

18 O 256/18Kantonsgericht26.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 18 O 256/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-26

Aktenzeichen: 18 O 256/18

ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0626.18O256.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Normen: § 8 Abs. 5 VVG, § 242 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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