Landgericht Essen, 2019-11-25, 1 O 44/16

1 O 44/16Kantonsgericht25.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 1 O 44/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-25

Aktenzeichen: 1 O 44/16

ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:1125.1O44.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: BGB § 630 a Abs. 2

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.03.2016 zu zahlen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. (*1)

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.