22 Ks-70 Js 294/19-19/19•Landgericht Essen, 2020-01-06, 22 Ks-70 Js 294/19-19/19
Landgericht Essen, 2020-01-06, 22 Ks-70 Js 294/19-19/19
22 Ks-70 Js 294/19-19/19Kantonsgericht06.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 22 Ks-70 Js 294/19-19/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-01-06
Aktenzeichen: 22 Ks-70 Js 294/19-19/19
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0106.22KS70JS294.19.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. Große Strafkammer - Schwurgericht -
Normen: §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 5, 248b Abs. 1, 53 StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG
Tenor
Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeuges in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
Angewendete Vorschriften: §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 5, 248b Abs. 1, 53 StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG.
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