4 O 297/16•Landgericht Essen, 2020-01-09, 4 O 297/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 4 O 297/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-01-09
Aktenzeichen: 4 O 297/16
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0109.4O297.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: GG Artikel 34, BGB § 839
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 47.533,97 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2016 zu zahlen sowie den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.822,96 EUR der Rechtsanwälte U. freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 7% und die Beklagte zu 93%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Im Übrigen wird dem Kläger nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklage gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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