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25 KLs-12 Js 2049/18-34/19•Landgericht Essen, 2020-06-17, 25 KLs-12 Js 2049/18-34/19
25 KLs-12 Js 2049/18-34/19Kantonsgericht17.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-17
Aktenzeichen: 25 KLs-12 Js 2049/18-34/19
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0617.25KLS12JS2049.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: V. Große Strafkammer
Normen: §§ 176 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1, 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB
Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von
drei Jahren und zehn Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen und die Kosten der Nebenklage sowie die der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 176 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1, 176a Abs. 2 Nr. 1, 53 StGB
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