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65 KLs-27 Js 206/19-11/20•Landgericht Essen, 2020-11-13, 65 KLs-27 Js 206/19-11/20
65 KLs-27 Js 206/19-11/20Kantonsgericht13.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-13
Aktenzeichen: 65 KLs-27 Js 206/19-11/20
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:1113.65KLS27JS206.19.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XXV. große Strafkammer
Normen: StGB § 263
Der Angeklagte wird wegen Betruges in zwanzig Fällen sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
drei Jahren und zehn Monaten
verurteilt.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 19.060,00 EUR wird angeordnet.
Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten binnen eines Jahres keine Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens soweit er verurteilt wurde. Soweit er freigesprochen wurde, trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten die Landeskasse.
Angewendete Vorschriften:
§§ 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2, Nr. 1, 53, 69 a, 73 c StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG.
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