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22 Ks 15/20•Landgericht Essen, 2020-12-22, 22 Ks 15/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-22
Aktenzeichen: 22 Ks 15/20
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:1222.22KS15.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. Große Strafkammer – Schwurgericht –
Normen: StGB § 211
Der Angeklagte wird wegen Mordes in Tateinheit mit bewaffnetem unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewendete Vorschriften: §§ 211, 52 StGB, 1, 3 I Nr. 1, 30a II Nr. 2 BtMG
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