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65 KLs-12 Js 2633/20-41/20•Landgericht Essen, 2021-01-11, 65 KLs-12 Js 2633/20-41/20
65 KLs-12 Js 2633/20-41/20Kantonsgericht11.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-11
Aktenzeichen: 65 KLs-12 Js 2633/20-41/20
ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0111.65KLS12JS2633.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XXV. große Strafkammer
Normen: StGB § 177; StGB § 223 Abs. 1
Der Angeklagte wird wegen eines besonders schweren sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von
drei Jahren und vier Monaten
verurteilt.
Es wird festgestellt, dass der Angeklagte verpflichtet ist, der Nebenklägerin die aus der Tat erwachsenen weiteren materiellen und immateriellen Schäden dem Grunde nach zu ersetzen, soweit diese nicht auf Sozialversicherer oder Dritte übergegangen sind.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewendete Vorschriften: §§ 177 Abs. 1, 5 Nr. 1, 7 Nr. 1, 8 Nr. 1, 9, 223 Abs. 1, 52 StGB.
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