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1 O 35/21•Landgericht Essen, 2021-03-22, 1 O 35/21
Entscheidungsdatum: 2021-03-22
Aktenzeichen: 1 O 35/21
ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0322.1O35.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: GWB § 131 Abs. 3
Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Den Verfügungsklägern werden die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Verfügungsklägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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