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26 KLs-12 Js 3340/20-3/21•Landgericht Essen, 2021-04-28, 26 KLs-12 Js 3340/20-3/21
26 KLs-12 Js 3340/20-3/21Kantonsgericht28.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-28
Aktenzeichen: 26 KLs-12 Js 3340/20-3/21
ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0428.26KLS12JS3340.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: VI. Große Strafkammer
Normen: StGB §§ 64, 223, 224
Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewendete Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 5, 240 Abs. 1, 64, 53 Abs. 1 StGB
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