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10 S 6/22•Landgericht Essen, 2022-05-18, 10 S 6/22
Entscheidungsdatum: 2022-05-18
Aktenzeichen: 10 S 6/22
ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:0518.10S6.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Normen: AGG §§ 19, 21
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die Kammer beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 10.12.2021 verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen – Az. 20 C 165/21 – durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Die Wertfestsetzung für das Berufungsverfahren ist auf den Betrag i. H. v. 3.000,- EUR beabsichtigt (Berufung 1.500,00 EUR, Anschlussberufung 1.500,00).
Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, die Beklagte ggf. auch zur Rücknahme der Berufung binnen zwei Wochen.
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