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16 O 26/22•Landgericht Essen, 2022-09-13, 16 O 26/22
Entscheidungsdatum: 2022-09-13
Aktenzeichen: 16 O 26/22
ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:0913.16O26.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Normen: ZPO § 21
Das Landgericht Essen erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf den mit Schriftsatz vom 08.08.2022 gestellten Hilfsantrag der Klägerin mit Zustimmung der Beklagtenseite gemäß § 281 ZPO ohne mündliche Verhandlung
an das Landgericht Duisburg .
Aus diesem Grund wird der anberaumte Termin vom 16.09.2022 aufgehoben.
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