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64 KLs 10/23•Landgericht Essen, 2023-08-28, 64 KLs 10/23
64 KLs 10/23Kantonsgericht28.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-28
Aktenzeichen: 64 KLs 10/23
ECLI: ECLI:DE:LGE:2023:0828.64KLS10.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XXIV. große Strafkammer – Jugendkammer als Schwurgericht –
Normen: StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5
Die Angeklagten D. und I. sind der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Sie werden deshalb jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
Angewendete Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5, 25 Abs. 2 StGB
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