Landgericht Hagen, 1996-03-21, 6 O 201/95

6 O 201/95Kantonsgericht21.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 6 O 201/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-03-21

Aktenzeichen: 6 O 201/95

ECLI: ECLI:DE:LGHA:1996:0321.6O201.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreit trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten für die Beklagten zu 1) und 2) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.500,— DM und für die Beklagte zu 3) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.500,— DM vorläufig vollstreckbar.

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