8 O 167/99•Landgericht Hagen, 2002-03-18, 8 O 167/99
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 8 O 167/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-18
Aktenzeichen: 8 O 167/99
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2002:0318.8O167.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Sicherheitsleistung auch durch schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes erbringen.
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