Landgericht Hagen, 2002-03-18, 8 O 167/99

8 O 167/99Kantonsgericht18.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 8 O 167/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-18

Aktenzeichen: 8 O 167/99

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2002:0318.8O167.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Sicherheitsleistung auch durch schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes erbringen.

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