Landgericht Hagen, 2003-03-05, 8 O 164/02

8 O 164/02Kantonsgericht05.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 8 O 164/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-05

Aktenzeichen: 8 O 164/02

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2003:0305.8O164.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 207.011,86 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.04.2002 zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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