Landgericht Hagen, 2004-10-12, 3 T 28/04

3 T 28/04Kantonsgericht12.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 T 28/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-10-12

Aktenzeichen: 3 T 28/04

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2004:1012.3T28.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts I vom 22.12.2003 wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht - Grundbuchamt - zurückverwiesen.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, von den Bedenken, der Eintragung der Reallast stehe Art. 115 EGBGB entgegen, Abstand zu nehmen.

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