3 T 28/04•Landgericht Hagen, 2004-10-12, 3 T 28/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 3 T 28/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-10-12
Aktenzeichen: 3 T 28/04
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2004:1012.3T28.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts I vom 22.12.2003 wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht - Grundbuchamt - zurückverwiesen.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, von den Bedenken, der Eintragung der Reallast stehe Art. 115 EGBGB entgegen, Abstand zu nehmen.
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