10 S 8/05•Landgericht Hagen, 2005-04-06, 10 S 8/05
Landgericht Hagen, 2005-04-06, 10 S 8/05
10 S 8/05Kantonsgericht06.04.2005
Regest
Bei Zahlung auf eine verspätet i.S.d. § 556 Abs. 3 BGB geltend gemachte Nebenkostenforderung ist die Rückforderung ausgeschlossen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 10 S 8/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-06
Aktenzeichen: 10 S 8/05
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2005:0406.10S8.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Normen: § 556 Abs. 3 S. 2 und 3; § 812 Abs. 1 S. 1; § 214 Abs. 2 S. 1 BGB.
Leitsätze
Bei Zahlung auf eine verspätet i.S.d. § 556 Abs. 3 BGB geltend gemachte Nebenkostenforderung ist die Rückforderung ausgeschlossen.
Tenor
Das Urteil des Amtsgerichts X (Ruhr) vom 07. Dezember 2004 (Geschäftsnummer: 3 C 284 / 04) wird wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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