3 T 86/05•Landgericht Hagen, 2005-07-17, 3 T 86/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 3 T 86/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-17
Aktenzeichen: 3 T 86/05
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2005:0717.3T86.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.
Der Standesbeamte des Standesamtes M wird angewiesen, in dem Heiratsbuch Nr. 30/1972 berichtigend zu vermerken, daß der Vorname des Ehemannes richtig Stylianos und sein Familienname richtig Eleftheriadis lautet.
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