Landgericht Hagen, 2005-09-22, 4 O 133/03

4 O 133/03Kantonsgericht22.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 4 O 133/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-22

Aktenzeichen: 4 O 133/03

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2005:0922.4O133.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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