Landgericht Hagen, 2005-10-26, 3 T 288/05

3 T 288/05Kantonsgericht26.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 T 288/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-10-26

Aktenzeichen: 3 T 288/05

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2005:1026.3T288.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens - nach einem Wert von 1.500,00 € - trägt der Beteiligte zu 1.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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