Landgericht Hagen, 2005-11-07, 6 O 200/04

6 O 200/04Kantonsgericht07.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 6 O 200/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-07

Aktenzeichen: 6 O 200/04

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2005:1107.6O200.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin ein weiteres

Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten

über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2004 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfall vom 17.10.2002 auf der H-Straße "Im

G" in Iserlohn zu bezahlen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 42 Prozent und die Beklagten als

Gesamtschuldner zu 58 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des

aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor

der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils vollstreckbaren Betrages leisten.

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