Landgericht Hagen, 2005-11-14, 9 O 123/05

9 O 123/05Kantonsgericht14.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 9 O 123/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-14

Aktenzeichen: 9 O 123/05

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2005:1114.9O123.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Voll-streckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

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