9 O 123/05•Landgericht Hagen, 2005-11-14, 9 O 123/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 9 O 123/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-14
Aktenzeichen: 9 O 123/05
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2005:1114.9O123.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Voll-streckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
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