Landgericht Hagen, 2006-06-10, 71 KLs 300 Js 396/01 (4/04)

71 KLs 300 Js 396/01 (4/04)Kantonsgericht10.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 71 KLs 300 Js 396/01 (4/04) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-10

Aktenzeichen: 71 KLs 300 Js 396/01 (4/04)

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2006:0610.71KLS300JS396.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

Der Angeklagte S. wird wegen Steuerhinterziehung in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Der Angeklagte X. wird wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der gegen den Angeklagten X. verhängten Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.

Angewandte Vorschriften

bezüglich des Angeklagten S. :

  • 370 Abs.1 Nr.1 AO, §§ 7, 8, 48, 49 KStG; §§ 7 GewStG i.V.m. § 25 GewSt-DV, §§ 20, 25, 26, 26b, 36 EStG i.V.m. §§ 56 ESt-DV, §§ 52, 53 StGB,

bezüglich des Angeklagten X. :

  • 370 Abs.1 Nr.1 AO, §§ 7, 8, 48, 49 KStG; §§ 7 GewStG i.V.m. § 25 GewSt-DV, §§ 20, 25, 26, 26b, 36 EStG i.V.m. §§ 56 ESt-DV, §§ 27, 53, 56 StGB.

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