Landgericht Hagen, 2006-08-22, 9 O 267/05

9 O 267/05Kantonsgericht22.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 9 O 267/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-22

Aktenzeichen: 9 O 267/05

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2006:0822.9O267.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 84.542,74 € nebst Zinsen in Höhe von 8 %Punkten über dem Basiszinssatz aus 3.042,24 € seit dem 05.04.2005, aus 8.398,12 € seit dem 22.01.2005 und aus 73.102,38 € seit dem 03.03.2005 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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