3 T 791/04 LG Hagen•Landgericht Hagen, 2006-10-23, 3 T 791/04 LG Hagen
Landgericht Hagen, 2006-10-23, 3 T 791/04 LG Hagen
3 T 791/04 LG HagenKantonsgericht23.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 3 T 791/04 LG Hagen — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-23
Aktenzeichen: 3 T 791/04 LG Hagen
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2006:1023.3T791.04LG.HAGEN.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass berichtigend lediglich vermerkt wird, dass die Kindesmutter den Vornamen Hajrija und den Familiennamen C führt und sie serbisch-montenegrinische Staatsangehörige ist. Weiter ist ein klarstellender Zusatz zu machen, dass der Vor- und Familienname des Vaters, der Familienname des Kindes sowohl die ausländische Staatsangehörigkeit des Vaters nicht festgestellt werden konnten.
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