10 O 95/07•Landgericht Hagen, 2007-11-07, 10 O 95/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 10 O 95/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-07
Aktenzeichen: 10 O 95/07
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2007:1107.10O95.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Normen: Art. 5 Abs. 5 EMRK, Art. 1, 2 Abs. 1 GG
Tenor
Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für die von ihm beabsichtigte Entschädigungsklage für den ersten Rechtszug bewilligt, soweit er eine Entschädigung bis zur Höhe von 275 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit begehrt. Das weitergehende Prozesskostenhilfeersuchen vom 8.8.2007 wird zurückgewiesen.
Zur Wahrnehmung seiner Rechte wird dem Antragsteller Rechtsanwalt Dr. C2 aus C beigeordnet.
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