Landgericht Hagen, 2007-11-30, 3 T 79/07

3 T 79/07Kantonsgericht30.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 T 79/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-11-30

Aktenzeichen: 3 T 79/07

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2007:1130.3T79.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Auf die Erinnerung der Beteiligten zu 2. vom 24. März 2006 wird der Beschluss des Amtsgerichts XXX vom 9. März 2006 aufgehoben und der Antrag der Beteiligten zu 1. auf Anordnung der Zwangsversteigerung vom

  1. September 2005 zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beteiligte zu 1. nach einem Wert von 306.775,13 €.

Die Wirksamkeit dieser Entscheidung wird von ihrer Rechtskraft abhängig gemacht.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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