Landgericht Hagen, 2008-01-30, 3 T 399/07

3 T 399/07Kantonsgericht30.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 T 399/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-01-30

Aktenzeichen: 3 T 399/07

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2008:0130.3T399.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Beschwerdeführerin nach einem Beschwerdewert von bis zu 300,00 € (niedrigste Gebührenstufe) zurückgewiesen.

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