44 Qs 25/07•Landgericht Hagen, 2008-02-11, 44 Qs 25/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 44 Qs 25/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-11
Aktenzeichen: 44 Qs 25/07
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2008:0211.44QS25.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafkammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Angeklagten wird festgestellt, dass die richterliche Anordnung der Vorführung des Angeklagten in der I-Klinik vom 7.11.2007 rechtswidrig gewesen ist.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Landeskasse auferlegt.
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