Landgericht Hagen, 2008-02-11, 44 Qs 25/07

44 Qs 25/07Kantonsgericht11.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 44 Qs 25/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-11

Aktenzeichen: 44 Qs 25/07

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2008:0211.44QS25.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Angeklagten wird festgestellt, dass die richterliche Anordnung der Vorführung des Angeklagten in der I-Klinik vom 7.11.2007 rechtswidrig gewesen ist.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Landeskasse auferlegt.

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