46 Qs 36/08•Landgericht Hagen, 2008-11-12, 46 Qs 36/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 46 Qs 36/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-11-12
Aktenzeichen: 46 Qs 36/08
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2008:1112.46QS36.08.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Strafkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Hagen vom 12. September 2008 wird aufgehoben.
Die dem Betroffenen aus der Staatskasse nach dem Beschluss des Amtsgerichts Hagen vom 29. Mai 2008 (Az: 96 OWi 668/07) zu erstattenden Auslagen werden auf 628,65 € (in Worten: sechshundertachtundzwanzig Euro, fünfundsechzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 04. Juni 2008 festgesetzt.
Die weitergehende sofortige Beschwerde des Betroffenen wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und seine notwendigen Auslagen insoweit trägt der Betroffene.
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