9 O 485/06•Landgericht Hagen, 2009-01-08, 9 O 485/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 9 O 485/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-08
Aktenzeichen: 9 O 485/06
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2009:0108.9O485.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.451,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.02.2007 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 32 % und die Beklagte 68 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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