Landgericht Hagen, 2009-09-25, 3 T 139/09

3 T 139/09Kantonsgericht25.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 T 139/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-25

Aktenzeichen: 3 T 139/09

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2009:0925.3T139.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Beteiligten zu 1. nach einem Beschwerdewert von 132.000,- Euro zurückgewiesen.

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