Landgericht Hagen, 2009-12-04, 8 O 97/09

8 O 97/09Kantonsgericht04.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 8 O 97/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-04

Aktenzeichen: 8 O 97/09

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2009:1204.8O97.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 8.246,37 EUR nebst 5 %-Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 4. Februar 2009 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter verurteilt, an den Kläger 661,16 EUR außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 11. März 2009 zu zahlen

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 12%, die Beklagten zu 88%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagten leisten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe.

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