Landgericht Hagen, 2010-02-12, 1 O 12/07

1 O 12/07Kantonsgericht12.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 1 O 12/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-12

Aktenzeichen: 1 O 12/07

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:0212.1O12.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Der Zahlungsantrag zu Ziffer 1. ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle weitergehenden Aufwendungen zu ersetzen, die der Klägerin im Zusammenhang mit der Beseitigung der vom Sachverständigen Gentgen mit Gutachten vom 20.10.2006, 03.01.2008 und 06.10.2008 in dem selbständigen Beweisverfahren vor dem Landgericht I3 (5 OH 79/05) festgestellten Mängel insbesondere auch durch Inanspruchnahme seitens dritter Personen entstehen.

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