Landgericht Hagen, 2010-03-09, 9 0 115/08

9 0 115/08Kantonsgericht09.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 9 0 115/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-09

Aktenzeichen: 9 0 115/08

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:0309.9.0.115.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 586,96 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 22.12.2007 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 92 % und die Beklagten zu 8 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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