Landgericht Hagen, 2010-03-12, 3 T 477/09

3 T 477/09Kantonsgericht12.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 T 477/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-12

Aktenzeichen: 3 T 477/09

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:0312.3T477.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beteiligten zu 3. nach

einem Beschwerdewert von 7.806,00 € zurückgewiesen.

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