9 O 439/09•Landgericht Hagen, 2010-04-13, 9 O 439/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 9 O 439/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-13
Aktenzeichen: 9 O 439/09
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:0413.9O439.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 19.200,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2008 zu bezahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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