4 O 234/08•Landgericht Hagen, 2010-05-27, 4 O 234/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 4 O 234/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-27
Aktenzeichen: 4 O 234/08
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:0527.4O234.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Abtretung des Anteils in Höhe des Nominalbetrags von 50.000,- € an der G GmbH & Co. KG der Klägerin an die Klägerin 29.750,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz - höchstens jedoch in Höhe von 8 % - seit dem 31.07.2009 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin bei Fälligkeit den Betrag zu zahlen, der der Höhe nach der Schuld der Klägerin hinsichtlich der oben genannten Beteiligung VIP aus dem Darlehensvertrag vom 13.12.2004 mit der Ibank spätestens zum 30.11.2014 entspricht.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden weiteren Schaden zu ersetzen, der ihr über diese Forderungen hinaus entstanden ist oder noch entstehen wird.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte hinsichtlich der Abtretung der Fondsanteile in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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