3 T 260/10•Landgericht Hagen, 2010-07-05, 3 T 260/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 3 T 260/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-05
Aktenzeichen: 3 T 260/10
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:0705.3T260.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und die Sache zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Das Amtsgericht wird angewiesen, von seinen Bedenken Abstand zu nehmen, dass der Gesamtrechtsnachfolger das Verfahren auf Erlass
eines Vollstreckungsbescheids fortsetzen kann.
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