Landgericht Hagen, 2010-07-05, 3 T 260/10

3 T 260/10Kantonsgericht05.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 T 260/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-05

Aktenzeichen: 3 T 260/10

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:0705.3T260.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und die Sache zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Das Amtsgericht wird angewiesen, von seinen Bedenken Abstand zu nehmen, dass der Gesamtrechtsnachfolger das Verfahren auf Erlass

eines Vollstreckungsbescheids fortsetzen kann.

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