Landgericht Hagen, 2010-08-03, 6 O 438/09

6 O 438/09Kantonsgericht03.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 6 O 438/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-03

Aktenzeichen: 6 O 438/09

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:0803.6O438.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil des Landgerichts I vom 1.6.2010 bleibt aufrecht-erhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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