6 O 386/03•Landgericht Hagen, 2010-08-17, 6 O 386/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 6 O 386/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-17
Aktenzeichen: 6 O 386/03
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:0817.6O386.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Auf den Antrag vom 4.3.2010 wird den Beklagten für die Verteidigung gegen die Klage Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit die Kläger einen über 24.607,54 € hinausgehenden Betrag (569,36 €) beanspruchen. Den Beklagten wird Prozesskostenhilfe für die Widerklage in Höhe von 4.983,50 € bewilligt. Im Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird den Beklagten Rechtsanwältin O beigeordnet.
Der weitergehende Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, Auslagen werden nicht erstattet.
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