Landgericht Hagen, 2010-08-17, 6 O 386/03

6 O 386/03Kantonsgericht17.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 6 O 386/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-08-17

Aktenzeichen: 6 O 386/03

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:0817.6O386.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Auf den Antrag vom 4.3.2010 wird den Beklagten für die Verteidigung gegen die Klage Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit die Kläger einen über 24.607,54 € hinausgehenden Betrag (569,36 €) beanspruchen. Den Beklagten wird Prozesskostenhilfe für die Widerklage in Höhe von 4.983,50 € bewilligt. Im Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird den Beklagten Rechtsanwältin O beigeordnet.

Der weitergehende Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, Auslagen werden nicht erstattet.

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