1 S 112/10•Landgericht Hagen, 2010-09-21, 1 S 112/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 1 S 112/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-21
Aktenzeichen: 1 S 112/10
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:0921.1S112.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1.Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 10.05.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Hagen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 825,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten pro Jahr über dem Basiszinssatz seit dem 17.06.2008 zu zahlen abzüglich am 09.07.2010 gezahlter 905,73 €.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 55 % und die Beklagten 45 %; ausgenommen sind die Kosten der Begutachtung, die dem Kläger auferlegt werden.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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