Landgericht Hagen, 2010-09-21, 1 S 112/10

1 S 112/10Kantonsgericht21.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 1 S 112/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-21

Aktenzeichen: 1 S 112/10

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:0921.1S112.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1.Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 10.05.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Hagen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 825,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten pro Jahr über dem Basiszinssatz seit dem 17.06.2008 zu zahlen abzüglich am 09.07.2010 gezahlter 905,73 €.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 55 % und die Beklagten 45 %; ausgenommen sind die Kosten der Begutachtung, die dem Kläger auferlegt werden.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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