Landgericht Hagen, 2010-10-20, 8 O 68/10

8 O 68/10Kantonsgericht20.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 8 O 68/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-20

Aktenzeichen: 8 O 68/10

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:1020.8O68.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Kläger der Beklagten gegenüber nicht verpflichtet ist, das Darlehen aus dem Kreditvertrag XXX zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot des Klägers zur Übertragung eines Anteils an der xxx in Höhe von 20.000,00 EUR anzunehmen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.000 € nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.01.2006 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die Lebensversicherung bei der YYY abzutreten.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Folgen einer eventuellen Nachhaftung gemäß §§ 171, 172 Abs. 4 HGB in Höhe der erhaltenen Ausschüttungen aus der XXX freizustellen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Kosten in Höhe von 859,80 EUR freizustellen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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